Allgemeine Geschäftsbedingungen der HiraPro GmbH für WeldBridge.de

Stand: 20.06.2026

1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

HiraPro GmbH
Edisonstraße 2–4
85716 Unterschleißheim
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB 302970
Umsatzsteuer-ID: DE455256723

nachfolgend „WeldBridge“, „wir“ oder „uns“ genannt, und ihren Kunden.

1.2 WeldBridge ist ein B2B-Angebot der HiraPro GmbH für die Beschaffung, Entwicklung, Vermittlung und Fertigung von Schweißbaugruppen, Zeichnungsteilen, Blechbauteilen, CNC-Teilen, Metallbaugruppen sowie damit verbundenen technischen Dienstleistungen.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen erbringen oder Lieferungen ausführen.

1.5 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungsgegenstand von WeldBridge

2.1 WeldBridge unterstützt Kunden bei der Beschaffung und Umsetzung von technischen Fertigungsprojekten, insbesondere in den Bereichen:

  • Schweißbaugruppen

  • Blechbearbeitung

  • CNC-Drehen und CNC-Fräsen

  • Laserschneiden, Abkanten und Wasserstrahlschneiden

  • Oberflächenbehandlung

  • Zeichnungsteile

  • Prototypen, Kleinserien und Serienfertigung

  • schweißtechnische Beratung, Machbarkeitsstudien und Prozessentwicklung

2.2 WeldBridge kann Leistungen selbst erbringen oder qualifizierte Fertigungs-, Engineering- und Dienstleistungspartner mit der Durchführung beauftragen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 WeldBridge schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Lieferungen und Leistungen. Eine bestimmte technische, wirtschaftliche oder regulatorische Eignung für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.4 Zertifikate, Prüfberichte, Messprotokolle, Materialzeugnisse, Schweißdokumentationen, EN-1090-Dokumentationen, ISO-3834-Dokumentationen, WPQR/WPS-Unterlagen oder sonstige Qualitätsnachweise sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung sind.

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

3.1 Kunden können Projektanfragen über die Website WeldBridge.de, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege an uns richten.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anfrage alle für die Kalkulation und technische Bewertung erforderlichen Informationen vollständig und richtig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Zeichnungen, 3D-Daten, Stücklisten, Werkstoffangaben, Normen, Toleranzen, Oberflächenanforderungen, Schweißanforderungen, Prüfanforderungen, Stückzahlen, Liefertermine und besondere Einsatzbedingungen.

3.3 Angebote von WeldBridge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Preise und Lieferzeiten beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie gegebenenfalls auf Angeboten von Partnerbetrieben und Zulieferern.

3.4 Ändern sich nach Angebotsabgabe technische Angaben, Stückzahlen, Liefertermine, Materialanforderungen, Prüfanforderungen oder sonstige auftragsrelevante Informationen, sind wir zu einer Neukalkulation berechtigt.

3.5 Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung, durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.6 Maßgeblich für Inhalt und Umfang des Vertrags sind die Auftragsbestätigung, das zugrunde liegende Angebot, diese AGB sowie etwaige ausdrücklich schriftlich vereinbarte technische Unterlagen.

4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit der von ihm bereitgestellten Zeichnungen, Daten, Spezifikationen, Muster und sonstigen Informationen.

4.2 Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, uns die bereitgestellten Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen und uns die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Dies umfasst auch die Weitergabe an Fertigungs-, Engineering-, Prüf- und Logistikpartner, soweit dies zur Durchführung des Projekts erforderlich ist.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn die angefragten Teile oder Baugruppen für sicherheitsrelevante, zulassungspflichtige, regulierte oder besonders kritische Anwendungen vorgesehen sind. Dazu gehören insbesondere Bauteile für Maschinen mit Sicherheitsfunktion, Druckgeräte, Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt, Schienenfahrzeuge, Fahrzeuge, Kerntechnik, Wehrtechnik oder sonstige Anwendungen mit erhöhtem Haftungs- oder Gefährdungspotenzial.

4.4 Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Einsatzzweck, eine bestimmte Zulassung, eine bestimmte Norm oder eine bestimmte regulatorische Anforderung geeignet ist.

4.5 Der Kunde versichert, dass die beauftragten Produkte und Leistungen nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden und nicht gegen Exportkontroll-, Sanktions-, Schutzrechts-, Sicherheits- oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn sich Anforderungen, Zeichnungen, Termine, Stückzahlen oder sonstige auftragsrelevante Umstände ändern.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle, Einfuhrabgaben, öffentliche Abgaben, Sonderprüfungen, Expressfertigung, Sonderverpackungen, Dokumentationen und sonstige Zusatzleistungen sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.4 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.

5.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.6 Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, Sonderanfertigungen, hohen Materialeinsätzen, Expressaufträgen, erhöhtem Ausfallrisiko oder wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.

5.7 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis entstanden sind.

6. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

6.1 Lieferungen erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk beziehungsweise ab jeweiligem Fertigungsstandort gemäß EXW Incoterms 2020.

6.2 Wird ein Versand durch uns organisiert, erfolgt dieser auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Kunden, Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transportdienstleister auf den Kunden über.

6.4 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Unverbindliche Liefertermine sind Planwerte.

6.5 Lieferfristen setzen voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Zahlungen, technischen Informationen und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig erbracht hat.

6.6 Verzögerungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden, verspätete Freigaben, Änderungswünsche, Materialengpässe, Verzögerungen bei Zulieferern oder höhere Gewalt entstehen, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.

6.7 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

6.8 Sofern eine Abnahme vereinbart oder nach Art der Leistung erforderlich ist, hat der Kunde die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung, Lieferung oder Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge mit konkreter Mangelbeschreibung, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Kunde die Ware in Gebrauch nimmt, weiterverarbeitet oder weiterliefert.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und weiterzuveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

7.3 Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder vermischt, erfolgt dies für uns als Hersteller im Sinne des Eigentumsvorbehalts. Wir erwerben Miteigentum an der neu entstehenden Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu entstandenen Sache.

7.4 Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der daraus hergestellten Produkte in Höhe unseres Rechnungsbetrags an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

7.5 Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere offenen Forderungen um mehr als 50 Prozent übersteigt.

8. Gewährleistung und Mängelrügen

8.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

8.2 Bei Fertigung nach Zeichnung, Muster oder Spezifikation des Kunden schulden wir ausschließlich die Einhaltung der ausdrücklich vereinbarten Spezifikation. Eine weitergehende Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen.

8.4 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung schriftlich oder in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich oder in Textform zu rügen.

8.5 Die Mängelrüge muss den Mangel konkret beschreiben und uns eine Prüfung ermöglichen. Auf Verlangen sind Fotos, Messberichte, Prüfprotokolle oder Musterteile bereitzustellen.

8.6 Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelrüge, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

8.7 Bei berechtigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Kunde hat uns hierfür eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen.

8.8 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, unzumutbar oder wird sie von uns verweigert, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.9 Die Nacherfüllung umfasst nicht den Ausbau mangelhafter Ware und den erneuten Einbau, sofern wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

8.10 Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit der Mangel auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, ungeeigneter Verwendung, unsachgemäßer Lagerung, fehlerhafter Montage, nachträglicher Veränderung, unzulässiger Nacharbeit oder normalem Verschleiß beruht.

8.11 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Garantieübernahme oder zwingender gesetzlicher Haftung.

9. Haftung

9.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Partnerbetriebe, Zulieferer und sonstigen Beauftragten.

9.5 Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Zeichnungen, Daten, Spezifikationen, Muster oder Anweisungen Schutzrechte, gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verletzen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

10.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Streiks, Aussperrungen, Energieausfälle, Cyberangriffe, Transportstörungen, Rohstoffmangel, Lieferkettenstörungen, Export- oder Importbeschränkungen sowie unvorhersehbare Betriebsstörungen bei uns, unseren Partnerbetrieben oder Zulieferern.

10.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.

11. Schutzrechte, Zeichnungen und technische Unterlagen

11.1 Jede Partei bleibt Inhaberin ihrer bestehenden Schutzrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Konstruktionsdaten, Fertigungskenntnisse und sonstigen Rechte des geistigen Eigentums.

11.2 Der Kunde räumt uns das Recht ein, die von ihm bereitgestellten Unterlagen, Zeichnungen, Daten und Informationen zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu nutzen, zu vervielfältigen, technisch zu prüfen und an erforderliche Partnerbetriebe, Dienstleister und Zulieferer weiterzugeben.

11.3 Von uns erstellte Kalkulationen, Konzepte, Fertigungsvorschläge, Prozessideen, Lieferantenauswahlen, technische Bewertungen und sonstige Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder außerhalb des jeweiligen Projekts verwendet werden.

11.4 Werkzeuge, Vorrichtungen, Schablonen, Programme, Vorrichtungsdaten oder sonstige projektbezogene Hilfsmittel bleiben unser Eigentum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden.

12.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Zeichnungen, 3D-Daten, Preise, Kalkulationen, Lieferantendaten, Kundendaten, technische Spezifikationen, Fertigungsinformationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrem Inhalt als vertraulich anzusehen sind.

12.3 Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Partnerbetriebe, Dienstleister, Berater oder Zulieferer ist zulässig, soweit dies zur Durchführung des Projekts erforderlich ist und die Empfänger zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

12.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

13. Datenschutz

13.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.

13.2 Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung auf WeldBridge.de.

14. Referenznennung

14.1 Wir sind nur dann berechtigt, den Kunden, das Projekt, Bauteile, Fotos, Zeichnungen oder sonstige projektbezogene Informationen als Referenz zu verwenden, wenn der Kunde hierzu ausdrücklich zugestimmt hat.

14.2 Ohne Zustimmung des Kunden erfolgt keine Veröffentlichung vertraulicher Projektinformationen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform oder Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.3 Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz der HiraPro GmbH.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darunter geschlossenen Verträgen ist, soweit zulässig, München.

15.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

HiraPro GmbH

Edisonstraße 2 – 4

85716 Unterschleißheim

Deutschland

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